Liebe Eltern

Der Regierungsrat hat am 19. März eine Verordnung erlassen, welche die Gemeinden verpflichtet, ein minimales Betreuungsangebot sicherzustellen. Diese Notbetreuung soll die Betreuung der Kinder gewährleisten, deren Eltern einer Arbeitstätigkeit nachgehen, die für die Versorgung der Bevölkerung unerlässlich ist.

Das bedeutet für die Volksschulen:

  • Die Schülerinnen und Schüler werden, wo immer möglich zu Hause betreut.
  • Kinder von Eltern, deren Arbeitstätigkeit für die Versorgung der Bevölkerung unerlässlich ist, werden in der Schule betreut, wenn die Eltern einen Bedarf anmelden. 
  • Auch während der Frühlingsferien wird für Kinder von Eltern, deren Arbeitstätigkeit für die Versorgung der Bevölkerung unerlässlich ist, eine Notbetreuung angeboten.

Für die Versorgung der Bevölkerung unerlässlich sind folgende Tätigkeiten:

  • Gesundheits-, Pflege- und Altersbetreuung
  • Sicherheit (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Militär, Zivilschutz, Zivildienst)
  • Verkehr (öffentlicher Verkehr, Taxi und private Busse, wenn Grundversorgung)
  • Infrastruktur (Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Telematik, Reinigung ohne Reinigung in Privathaushalten)
  • Logistik (einschliesslich Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern)
  • öffentliche Verwaltung oder Institutionen mit einem öffentlichen Auftrag (soweit die ausgeübte Funktion unerlässlich ist),
  • Medien (ohne Werbe- und Kommunikationsagenturen)

Andere zwingende Arbeitsverpflichtungen, welche eine externe Betreuung nötig machen, müssen bei der Schulpflege mit schriftlicher Begründung angemeldet werden. Die Schulpflege entscheidet in diesen Fällen individuell.

Melden Sie sich für die Weiterführung der Betreuung durch die Schule, auch wenn Ihr Kind bereits angemeldet ist bis Sonntag, 22.03.2020, 12 Uhr, telefonisch bei Martina Wassmer 076 501 46 38.

Kosten Betreuung Tageschule/Tagesstrukturen:

Das Angebot während der Unterrichtszeit nach Stundenplan ist unentgeltlich. Für Verpflegung und schulergänzende Tagesstrukturen werden weiterhin die bestehenden Verpflegungsbeiträge und Tarife verlangt.

Wir bitten Sie Ihre Zahlungen fortzusetzen. In den Frühlingsferien werden wir dann individuell rückwirkend auf den 16.03.20 abrechnen und Ihnen entsprechend Ihr Geld zurückvergüten.

Öffnungszeiten: Für die Notbetreuung gelten ab Montag, 23.03.20 neue Öffnungszeiten. 8 – 17 Uhr

Feriencamp: Das Feriencamp während der ersten Frühlingsferienwoche findet nicht statt.

Wir bitten Sie täglich Ihren Mailaccount und unsere Homepage zu prüfen. Wichtig ist auch, dass Sie zuhause alle empfohlenen Hygienemassnahmen weiterhin gut beachten. Bei Fragen stehen wir zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Schulteam und Schulpflege Regensberg