Die vermehrt auftretenden Virusmutationen mit deutlich leichterer Übertragbarkeit lassen einen starken Anstieg der Ansteckungszahlen befürchten, weshalb das Volksschulamt die Schutzmassnahmen im Schulbereich anpasst. Aufgrund der neuen Massnahmen wurde unser Schutzkonzept überarbeitet. Dieses finden Sie hier.
Ab Montag 25. Januar gilt im Schulhaus nicht nur für das gesamte Schulteam, sondern neu auch für unsere Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse eine generelle Maskentragepflicht. Den Kindern stehen Masken zur Verfügung. Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich ebenfalls im Sportunterricht. Auch in den Garderoben sind die Schülerinnen und Schüler angehalten die Masken zu tragen oder Abstand zu halten. Während der sitzenden Konsumation von Speisen oder Getränken gilt keine Maskenpflicht in den Aufenthalts- und Betreuungsräumen wenn die Mindestabstände eingehalten werden.
In Bezug auf die Virusmutationen gelten strengere Quarantänevorgaben:
Ein spezialisiertes Contact-Tracing-Team des Kantons ist für Fälle im Zusammenhang mit den mutierten Virusvarianten zuständig. Dieses entscheidet über die notwendigen Massnahmen und informiert die betroffenen Personen oder Familien direkt. Bitte beachten Sie, dass die Anweisungen des Contact-Tracings verbindlich sind.
Je nach Lage ist es unter Umständen nötig, dass ganze Klassen oder Schulen getestet werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn an einer Schule gehäuft Infektionen aufgetreten sind oder wenn eine Ansteckung mit einem mutierten Virus festgestellt wird.